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Nach gültigem tschechischem Recht können
EU-Bürger jederzeit eine Wohnung kaufen und werden in das Grundbuch
eingetragen. EU-Bürger brauchen keine Dauer-Aufenthaltsbewilligung
mehr, nur für Nicht-EU-Bürger ist dies Voraussetzung. Dabei
unterstützt Sie unser Anwalt gerne bei dem Behördengang gegen eine
Bearbeitungspauschale von € 280.- inkl. Fahrtspesen und Gebühren
vor Ort in Krumau.
Der ANTRAG auf
RESERVIERUNG ist der erste Schritt zu Ihrem
Wohnungseigentum. Bitte ausfüllen und an Fax-Nr. 0043-732-670189-24
schicken.
Der Kaufvertrag ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen in Tschechien und mit Beglaubigung der
Unterschrift abzuschließen. Dafür steht Ihnen unser Notar Dr. Ivan
Kocer (spricht deutsch) in Budweis gegen eine Bearbeitungsgebühr
von ca. 0,5% des Kaufpreises (ca. € 600.- inkl. Treuhandvertrag)
zur Verfügung. Er veranlasst auch die lastenfreie Eintragung Ihres
Miteigentum-Anteiles in das Grundbuch. Sie erhalten auch eine
beglaubigte Übersetzung des Kaufvertrages.
Der Treuhandvertrag mit dem Notar
Dr. Kocer stellt sicher, dass Ihre Zahlung an die
Projektgesellschaft erst dann weitergeleitet wird, wenn die
lastenfreie Eintragung Ihres Miteigentum-Anteiles in das Grundbuch
durch den amtlichen Grundbuchsauszug nachgewiesen ist. Der
Treuhandvertrag wird gleichzeitig mit dem Kaufvertrag
abgeschlossen. Sie erhalten auch eine beglaubigte Übersetzung des
Treuhandvertrages.
Der Nutzungsvertrag regelt die
Hausverwaltung und stellt sicher, dass Pflege der Anlage und damit
ihre Werthaltigkeit durch einen ständig in der Anlage wohnenden
Hausmeister gegeben sind. Auch dafür, dass alle Miteigentümer
entsprechend ihrem Anteil zu den allgemeinen Betriebskosten
beitragen. Der Nutzungeveretragwird gemeinsam mit dem Kaufvertrag
und in deutscher Sprache abgeschlossen.
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