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  Kaufvertrag

Nach gültigem tschechischem Recht können EU-Bürger jederzeit eine Wohnung kaufen und werden in das Grundbuch eingetragen. EU-Bürger brauchen keine Dauer-Aufenthaltsbewilligung mehr, nur für Nicht-EU-Bürger ist dies Voraussetzung. Dabei unterstützt Sie unser Anwalt gerne bei dem Behördengang gegen eine Bearbeitungspauschale von € 280.- inkl. Fahrtspesen und Gebühren vor Ort in Krumau.

 

Der ANTRAG auf RESERVIERUNG ist der erste Schritt zu Ihrem Wohnungseigentum. Bitte ausfüllen und an Fax-Nr. 0043-732-670189-24 schicken.

 

Der Kaufvertrag ist nach den gesetzlichen Bestimmungen in Tschechien und mit Beglaubigung der Unterschrift abzuschließen. Dafür steht Ihnen unser Notar Dr. Ivan Kocer (spricht deutsch) in Budweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von ca. 0,5% des Kaufpreises (ca. € 600.- inkl. Treuhandvertrag) zur Verfügung. Er veranlasst auch die lastenfreie Eintragung Ihres Miteigentum-Anteiles in das Grundbuch. Sie erhalten auch eine beglaubigte Übersetzung des Kaufvertrages.

 

Der Treuhandvertrag mit dem Notar Dr. Kocer stellt sicher, dass Ihre Zahlung an die Projektgesellschaft erst dann weitergeleitet wird, wenn die lastenfreie Eintragung Ihres Miteigentum-Anteiles in das Grundbuch durch den amtlichen Grundbuchsauszug nachgewiesen ist. Der Treuhandvertrag wird gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossen. Sie erhalten auch eine beglaubigte Übersetzung des Treuhandvertrages.

 

Der Nutzungsvertrag regelt die Hausverwaltung und stellt sicher, dass Pflege der Anlage und damit ihre Werthaltigkeit durch einen ständig in der Anlage wohnenden Hausmeister gegeben sind. Auch dafür, dass alle Miteigentümer entsprechend ihrem Anteil zu den allgemeinen Betriebskosten beitragen. Der Nutzungeveretragwird gemeinsam mit dem Kaufvertrag und in deutscher Sprache abgeschlossen.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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